Herzlich willkommen
Hier finden Sie unabhängige Fachanwälte, die sich auf „Bau- und Architektenrecht“ spezialisiert haben. Diese Berufsbezeichnung ist ein Prädikat, das einem Rechtsanwalt nach gezielten Fortbildungsmaßnahmen und nachgewiesener Erfahrung, sowie einer Prüfung von der Rechtsanwaltkammer verliehen wird. Alle Fachanwälte, die Sie auf dieser Plattform finden, verbindet höchster Qualitätsanspruch und die Verpflichtung zu fortwährender Weiterbildung zum Nutzen der Mandanten.
Die gemeinsamen Ziele sind:
- Angebot baurechtlicher Kompetenz der Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht für alle Bereiche des Bauens
- Information der Öffentlichkeit über baurechtliche Themen in allen Medien
- Förderung des Meinungs- und Erfahrungsaustausches unter den angeschlossenen Fachanwälten
- Regelmäßige Veröffentlichungen zu baurechtlichen Themen
- Förderung des baurechtlichen Nachwuchses an den Universitäten der Metropolregion und im Referendariat
- Organisation und Veranstaltung baurechtlicher Seminare, Vortragsveranstaltungen, Symposien und Tagungen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, für alle von baurechtlichen Fragestellungen betroffenen Zielgruppen, z.B. für Baufirmen, Architekten und Ingenieure sowie an baurechtlichen Themen interessierte Privatleute
Unsere Standorte
Die Anwälte des Vereins stehen seit 2008 in der Metropolregion und darüber hinaus bundesweit allen Institutionen, Firmen und Bürgern für Fragen aus dem Bereich des Bauens mit kompetentem Rat zur Verfügung.
Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung
(2005 eingeführt von der Rechtsanwaltskammer)
Der Erwerb der Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” setzt besondere theoretische Kenntnisse in der Weise voraus, dass der Anwalt für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung an einem spezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Fachanwalt muß eine Prüfung erfolgreich ablegen.
Weiterhin setzt der Erwerb besondere praktische Erfahrungen voraus: Der Antragsteller muß in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei 80 Fälle im Bau- und Architektenrecht, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 6 selbstständige Beweisverfahren) bearbeitet haben.
Wer die Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” führt, muss sich jährlich auf diesem Gebiet im Umfang von 15 Stunden fachlich fortbilden (wissenschaftlich publizieren oder aktiv, also dozierend bzw. passiv, also hörend an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen). Die Fortbildung ist der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Ohne Nachweis wird die Berufsbezeichnung durch die Anwaltskammer aberkannt.