Ein Schiedsgericht - Warum und wofür?
Gründe für die Unzufriedenheit mit staatlichen Gerichten in Bausachen
- sehr lange Verfahrensdauer (auch bedingt durch Instanzenzug/Möglichkeit Berufung)
- Fachkunde/Qualifikation Richter (kaum Spezialkammern, teilweise Proberichter)
- förmliches Verfahren mit wenigen Möglichkeiten der Flexibilisierung
- Öffentlichkeit der Verhandlung
Vorteile eines Schiedsgerichts
- deutliche schnellere Lösungen/Entscheidungen (nur eine Instanz)
- Verhandlung und ggf. Entscheidung durch sachkundige Personen, zu denen i.d.R. Vertrauensverhältnis besteht
- Vermeidung negativer “Publicity”
- freiere/flexiblere Verfahrensgestaltung
- eher in der Lage, umfangreichen/komplexen Sachverhalt aufzuarbeiten
Ablauf eines Schiedsverfahrens I
- Antrag/Mitteilung eines Beteiligten, dass Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt werden soll
- Benennung/Auswahl des/der Schiedsrichter(s); Konstituierung des Gerichts
- Vorbereitung des Verhandlungstermins durch Schriftsätze; ggf. schon jetzt Hinzuziehung von Sachverständigen
Ablauf eines Schiedsverfahren II
- mündliche Verhandlung; ggf. mit Beweisaufnahme
- Protokollierung der Einigung oder Verkündung des Schiedsspruches
- ggf. Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruches
Vereinbarung im Vertrag
Vorschlag für eine Vertragsklausel:
“Etwaige Streitigkeiten der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis sollen – unter Ausschluß des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten – vom Schiedsgericht des Forums Bauanwälte e.V. entschieden werden.”
Nachträgliche Vereinbarung eines Schiedsgerichts
Vorschlag für eine Vereinbarung nach Auftreten von Meinungsverschiedenheiten
“Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag für das Bauvorhaben … vom … sollen unter Ausschluß des ordentlichen Rechtswegs durch das Schiedsgericht des Forums Bauanwälte e.V entschieden werden.
Als Schiedsrichter benennen die Parteien ……. Ort des Schiedsverfahrens ist …….”
Angebot des Forums Bauanwälte e.V.
- ständiges Schiedsgericht, welches auch – gerade bei größeren Bauvorhaben – ad hoc tätig werden kann
- auf Wunsch oder bei Vereinbarung der Parteien auch Schlichtung oder vorläufig bindende Entscheidung
- alle Schiedsrichter habe jahrelange Erfahrung im Bau- und Architektenrecht
- Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen aus allen Fachgebieten